Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Alpenhotel Gastager

83334 Inzell, Fritz-Gastager-2

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern zur Beherbergung und Veranstaltungsräumen, bzw. Seminarräumen, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des 83334 Inzell, Fritz-Gastager-2, im Folgenden Hotel genannt.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen / Ferienhäuser / Veranstaltungsräume / Seminarräume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB ab bedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. 
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienwohnungen / Ferienhäuser / Veranstaltungsräume / Seminarräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnungen / Ferienhäuser / Veranstaltungsräume / Seminarräume und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. 
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen / Ferienhäuser / Veranstaltungsräume / Seminarräume, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind unverzüglich ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die Verzugszinsen in Höhe des eigenen Kontokorrentrahmens von derzeit 11% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Sollten zwischen Hotel und Kunden schriftlich ein Rabatt und/oder eine Staffelzahlung vereinbart worden sein, so gelten diese nur bei vereinbarter Zahlungsweise. Überschreitungen von Zahlungseingängen führen automatisch zum Verlust des Rabatts und zu sofortiger Fälligkeit  aller noch ausstehenden Staffelzahlungen.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen / Ferienhäuser / Veranstaltungsräumen / Seminarräumen hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnungen / Ferienhäuser / Veranstaltungsräume / Seminarräume sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung in Ferienwohnungen / Ferienhäusern ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Bei Veranstaltungsräumen / Seminarräumen werden grundsätzlich 100 % der Grundmiete fällig. Alle anderen Leistungen, beispielsweise Dekorationen, Essensarragements, Einkäufe, gebuchte Köche, gebuchte Künstler, gebuchtes Personal, gebuchtes Catering, werden bei Erbringung zu 100 % fällig. Hierbei gilt die Buchung Dritter als Erbringung. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
- Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Ferienwohnung- / Ferienhausbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume. 
2. Gebuchte Räume stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen / Ferienhäuser dem Hotel spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnungen / Ferienhäuser für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr der halbe Tagespreis berechnet. Ab 18.00 Uhr werden Kosten in Höhe einer Übernachtung berechnet. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Ferienwohnungen / Ferienhäuser kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Das Hotel bietet ausschließlich Nichtraucher-Räume an. Im gesamten Innenbereich des Hotels ist Rauchen verboten. Der Kunde akzeptiert und respektiert mit seiner Buchung diese Bestimmung. Beim Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung wird eine sofortige Vertragsstrafe von € 300,-- fällig. Als Beweis ist der Geruch von verbrannten Rauchwaren (Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, 
etc.) ausreichend. Außerdem ist das Hotel zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Sollten die Reinigungskosten des gesamten Inventars der vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten durch Nachweis höher, als die vereinbarte Vertragsstrafe, sein, werden diese bei Rechnungsstellung, nach Abzug der schon gezahlten Vertragsstrafe, fällig. Ausfallkosten für Anschlussbuchungen werden separat ausgewiesen und sind ebenfalls sofort bei Abreise des Kunden fällig. Damit zusammen-hängende Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen Räumlichkeiten im eigenen Hotel oder bei anderen Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels, Veranstaltungsräumen oder Seminarräumen für Anschlussgäste sind auch vom Kunden zu tragen und sofort bei Abreise des Kunden fällig.

VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 
2. Für eingebrachte Sachen in die Ferienwohnungen / Ferienhäuser / Veranstaltungsräume / Seminarräume haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotel-Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 
4. Weckaufträge werden vom Hotel nicht ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
5. Dem Kunden wird auf Wunsch und bei Verfügbarkeit ein Internetzugang zur Verfügung gestellt (kostenpflichtig). Der Kunde hat keinen Anspruch auf diese Leistung. Das Hotel übernimmt dabei keine Verantwortung für die vom Kunden besuchten Internetseiten und deren Inhalte sowie daraus resultierenden Downloads, Bestellungen oder sonstigen Verpflichtungen. Das Hotel lehnt jegliche Haftung für den vom Hotel bereitgestellten und vom Kunden genutzten, kostenpflichtigen Internetzugang ab.

VIII. Hausordnung
Bestandteil der AGB´s ist die Hausordnung des Hotels, die Sie auf unsere Internetseite Rubrik "Hausordnung" einsehen können. Der Kunde akzeptiert und respektiert mit seiner Buchung diese Hausordnung.

IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Über Uns

Fritz - Gastager - Straße 2

83334 Inzell

 

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